Das Verpackungsgesetzt trifft jeden Fotografen mit Gewerbeschein!

Lass uns doch mal gleich eines sicher stellen: Es führt kein Weg daran vorbei, der Gesetzgeber hat sich von allen Seiten abgesichert, falls nicht das Eine so trifft doch das Andere uns Fotografen und damit unterliegen wir der Registrier- und der Lizenzpflicht des Verpackungsgesetzes. 

Der erste und wohl wichtigste Punkt wäre damit geklärt. Jetzt kannst du gleich zu unserer Schritt-für-Schritt Anleitung runter scrollen, wo wir erklären wie du es richtig anstellst.

Möchtest du mehr über das neue Gesetz erfahren?

Dann lies dir gerne auch den Rest durch… 

Was genau ist das neue Verpackungsgesetz?

Das neue Verpackungsgesetzt nach § 9 VerpackG traf bereits am 1. Januar 2019 in Kraft und ersetzt die bis zum 31. Dezember 2018 geltende Verpackungsverordnung, jedoch mit viel strengeren Auflagen.

Zum 1. Juli 2022 wird das Gesetzt ein weiteres mal verschärft!

Der Grund liegt auf der Hand: die Produktion von Müll ist rasant gestiegen, gleichzeitig auch die Kosten fürs Recycling. Leider kommt nicht jeder Unternehmer seinen Pflichten der Müllentsorgung nach oder er macht sich darum keinerlei Gedanken – das muss sich ändern.

Nach dem neuen Gesetz ist jeder, der eine Gewerbeanmeldung besitzt und das tun wir Fotografen, zur Lizenzierung und Zahlung verpflichtet. Das Verpackungsregister ist transparent gestaltet, wer nicht registriert ist, fällt schnell auf und darf mit Bußgeld rechnen. 

Alle wichtigen Informationen findest du direkt auf der Seite der zentralen Stelle des Verpackungsregisters – LUCID.

Die wichtigsten F.A.Q.´s im Überblick

Das Gesetzt ist recht umfangreich, dabei wurden wirklich alle Punkte berücksichtigt – angefangen bei Versandverpackung über Umverpackung, Füllmaterialien bis hin zu Rücknahmepflicht und noch einiges mehr…

Selbst für uns, Fotografen, wird es unmöglich sein, sich irgendwie davor zu drücken, völlig gleich wie groß dein Geschäft ist:

  1. Frage: Bin ich zur Abgabe verpflichtet, wenn ich NUR ein Nebengewerbe betreibe? Es spielt keine Rolle, sobald du in deiner Steuererklärung eine Tätigkeit als Gewerbe oder Selbständiger angibst, bist zur Registrierung und Lizenzierung verpflichtet.

  2. Frage: Ich verwende die selbe Verpackung, die ich vom Albumhersteller bekomme, bin ich damit von der Abgabe befreit? Nein, das reicht nicht aus. Damit fällt deine Verpackung in die Kategorie “Umverpackung” und führt ebenso zur Abgabepflicht.

  3. Frage: Ich lasse alle Produkte vom Kunden bei mir persönlich abholen, gebe ihnen alles ohne Verpackung in die Hand, versende rein gar nichts per Post. Wie verhält es sich in dem Fall? Zunächst ein mal gibt es ab dem 1. Juli 2022 eine Gesetzesänderung die besagt: Jeder Unternehmer unterliegt der Rücknahmepflicht – heißt übersetzt: dein Kunde darf die Verpackung an dich zurück bringen und du musst sie annehmen und entsorgen. Was bedeutet, du zahlst auch für diese Entsorgung. 

  4. Frage: Woher weiss ich ob meine Lieferanten und Hersteller sich an der Lizensierung beteiligen, sonst darf ich bei ihnen ja nichts mehr kaufen? Sehr einfach, sie müssen das in der Rechnung oder im Lieferschein ausweisen! Denn ohne diese Lizenzierung darf in Deutschland ab dem 01. Juli 2022 nichts mehr verkauft werden. 

  5. Frage: Die Lizenz wird für ein Jahr erworben, muss ich auch die Vollständigkeitserklärung jährlich abgeben? Nein, nur wenn du über 50.000 kg Karton auf den Markt gebracht hast – was du als Fotograf vermutlich kaum hinbekommst.

  6. Frage: Kann ich die anfallenden Kosten meinen Kunden in Rechnung stellen? Ja, deine jährlichen Kosten solltest du regelmäßig berechnen und in deine Preiskalkulation einbinden. Sagen wir: du erwirbst eine Lizenz für 75,00€, jetzt teilst du den Betrag durch deine durchschnittlichen Kundenaufträge z. B. 25 Aufträge im Jahr (die Zahl könnte sich aus Hochzeiten, Paarshootings, Familie & Co. zusammen setzen) das macht eine Preiserhöhung von 3,00€ pro Kunde.

Wie funktioniert das System überhaupt?

Jeder Unternehmer, in Deutschland und Österreich, damit bist auch du als Fotograf gemeint, registriert sein Gewerbe, mit Angabe seiner Umsatzsteuer ID auf der Seite des Verpackungsregister LUCIDdas ist ein öffentliches Register!

Hier wird jeder Gewerbetreibender, sichtbar für ALLE, mit seinem Namen bzw. Namen seines Studios, Fotografengewerbes etc. aufgeführt. Die öffentliche Präsenz soll die sogenannten “schwarzen Schafe” davor abschrecken, sich vor ihren Pflichten zu drücken.

Im Anschluss suchst du dir ein Unternehmen aus, welches dem dualen System unterliegt und damit berechtigt ist, Müll zu entsorgen. Im Internet buhlen seit Jahren zahlreiche Firmen um die Aufmerksamkeit der potentiellen Kunden.

Beim dualen System registrierst du dein Fotografengewerbe mit Angabe der Umsatzsteuer ID und erwirbst die sogenannte Lizenz, sie berechtigt dich zum Verkauf deiner verpackten Produkte an den Kunden (Brautpaar, Familie, etc…) Ohne Lizenz – kein Verkauf.

Wie verhält es sich mit der Kontrolle?

Jedes duale System verspricht die absolute Sicherheit und korrekte Weiterleitung deiner Angaben an das Verpackungsregister LUCID. Und genau damit schießt sich auch der Kreis, denn die Kontrolle geschieht über deine Umsatzsteuer ID. – auf diese Art werden Daten ganz einfach abgeglichen.

Solltest du auf die Idee kommen und dich nur im Verpackungsregister eintragen doch das duale System sein lassen, wird es schnell rauskommen – da zu deiner USt-ID Nr. der entsprechende Eintrag in einem der Unternehmen für das duale System fehlt.

Wer nicht zahlt, dem wird der Verkauf seiner Produkte wie: Fotobücher, Fotoabzüge, USB-Sticks, Leinwände usw. schlicht einfach untersagt.

WICHTIG: Falls du keine Umsatzsteuer ID besitzt, ist dies kein Drama, es genügt auch deine Steuernummer. Wie du siehst: der Gesetzgeber denkt an alles.

 

Verpackungsgesetz einfach erklährt

Schritt für Schritt zur korrekten Anmeldung und Lizenzierung deiner Verpackung

1. Erstelle deinen persönlichen Login auf der LUCID Seite, trage die entsprechenden Daten hier rein: Login erstellen. Innerhalb von 24 Stunden bekommst du eine E-Mail zur Bestätigung.

2. Jetzt kannst du einen Account bei LUCID anlegen und weitere Angaben zu deinem Gewerbe. Unter Dashboard trägst deine Daten ein auch die Umsatzsteuer ID oder Steuernummer. Im Formular wirst du nach der Art der nationalen Kennnummer gefragt – wähle einfach (DE) Gewerbeanzeige aus. Die Eintragung der Kennnummer ist nicht Pflicht.

3. Markenname: Unter dem Markennamen  schreibst du einfach den Namen deines Studios rein bzw. deinen Vor- und Nachnamen. Gültig bis: lässt du frei.

5. Im letzen Schritt wählst du die Art der Verpackung und gibst deine Einwilligung zur Erklärung ab.

6. Im Anschluss stellt LUCID dir die sogenannte Registriernummer aus, sie ist wichtig für den nächsten Schritt.

7. Such dir ein passendes Unternehmen aus dem dualen System aus, da hätten wir z.B. Der grüne Punkt etwa 12€ im Monat, LIZENZERO ab 50,00€ pro Jahr, LANDBELL ab 75,00€ Jahresbetrag, bei activate ca. 10,00€ im Jahr – was sich besonders bei kleineren Mengen lohnt.

8. Hast du dich für ein System entschieden, melde dich an, trage deine Daten ein unter anderem die Umsatzsteuer ID + die Registriernummer von LUCID. Nach erfolgter Zahlung bekommst du eine Bestätigung per E-Mail um deine Daten mit LICID abzugleichen.

 

Unsere Verpackungslizenz haben wir bei activete reclay erworben, dabei folgende Daten eingetragen:

• Kalenderjahr: 2022
• Papier/ Pappe/ Karton: 3 kg
• Kunststoff: 1 kg

• Macht eine Gebühr von knapp 10,00 € fürs ganze Jahr.

9. Die selben Daten übernimmst du jetzt bei LUCID. Log dich wieder ein, klick im Dashboard auf Datenmeldung, wähle anschließend Unterjährige Mengenmeldung. Entscheide dich für den Meldezeitraum, wir haben das komplette Kalenderjahr gewählt. Suche dein duales System raus, trage in den Spalten die entsprechende Verpackungsart ein und bestätige. Fertig!

Solltest du immer noch zweifeln, so bieten sich mehrere Möglichkeiten, unter anderem:

  1. Lies dir den Text auf der Seite des Verpackungsregisters durch – hier entlang: Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister.  Hier wirst du schnell feststellen, dass auch du dazu verpflichtet bist, dich einzutragen sowie eine Lizenz >> für das laufende Jahr << zu erwerben.

  2. Beteilige dich an diversen Diskussionen in diversen Facebook Gruppen, voraus gesetzt dir steht die nötige Zeit zur verfügung: Was kommt dabei raus? Das gleiche wie in Punkt 1.

  3. Lass es komplett sein und leg es darauf an – das könnte zu einem Bußgeld in Höhe von bis zu 10.000€ führen. Vermutlich wird es einen Fotografen mit Nebengewerbe etwas geringer treffen, doch selbst 500,00€ sind eine Menge Geld.

Das komplette Gesetz findest du übrigens hier: Verpackungsgesetz

 

Unser persönliches Fazit

Wie auch in vergangenen Jahren das Thema mit der DSGVO, sorgt das Verpackungsgesetz in zahlreichen Gruppen auf Facebook reichlich für Diskussionen.

Doch eines sollte jedem von uns bewusst sein: das Gesetz dient nicht dem Zweck, uns alle zu ärgern oder in den Ruin zu treiben, es ist auch keine Abzocke vom Gesetzgeber.

Vor einer Tatsache sollten wir alle gemeinsam nicht die Augen verschießen und damit ist unsere Umwelt gemeint. Wir sind dafür verantwortlich, jeder von uns kann seinen Beitrag leisten indem er oder sie, auf die Menge der Verpackung achtet.

Anstatt einen extra Verpackung zu erwerben, nur weil sie vielleicht hübscher aussieht, dann doch lieber die Materialien weiter verwerten, welche auf dem Dachboden, im Keller oder Garage rumfliegen. Ebenso nach umweltfreundlichen Alternativen Ausschau halten, das ist einer der Gründe für das Gesetzt.

Wir wünschen dir viel Erfolg und dass du immer up to date bleibst!


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