Was bei Kamera-Drohnen
nach den neuen EU-Richtlinien zu beachten gibt
Die Nutzung von Drohnen hat die Fotografie revolutioniert und ermöglicht atemberaubende Aufnahmen aus der Vogelperspektive. Doch mit den technischen Möglichkeiten gehen auch rechtliche Verpflichtungen einher. Seit dem 31. Dezember 2020 gelten EU-weit einheitliche Regelungen für den Betrieb von Drohnen, die auch 2025 noch relevant sind.
Hier ein Überblick über die wichtigsten Punkte, die Fotografen beachten sollten.
Anwendungskategorien für Drohnen
Die EU-Verordnung unterscheidet drei Anwendungskategorien, basierend auf dem Risiko des jeweiligen Einsatzes:
- Offene Kategorie (Open Category): Für Drohnen mit geringem Risiko. Anforderungen:
- Maximale Flughöhe: 120 Meter über Grund.
- Flug nur in Sichtweite: Die Drohne muss stets im Blickfeld des Piloten bleiben. Ausnahmen gelten für den „Follow-Me-Modus“ bis 50 Meter Entfernung oder wenn ein Beobachter die Drohne im Auge behält und in ständigem Kontakt mit dem Piloten steht.
- Mindestalter: 16 Jahre.
- Registrierungspflicht: Alle Piloten müssen sich online beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registrieren und eine e-ID erhalten, die sichtbar auf der Drohne angebracht wird.
- Versicherungspflicht: Eine Haftpflichtversicherung ist für alle Drohnen vorgeschrieben.
- Flugverbotszonen: Bis zur Einführung eines einheitlichen GEO-Systems gelten weiterhin die bisherigen Regelungen, wie z.B. 1,5 km Abstand zu Flugplätzen und 100 m Abstand zu Autobahnen, Bundesfernstraßen, Wasserwegen, Bahnanlagen, Oberleitungen und Kraftwerken. Über Wohngrundstücke darf ohne ausdrückliche Genehmigung des Eigentümers nicht geflogen werden.
- Privatsphäre: Aufnahmen von Personen ohne deren Erlaubnis sind untersagt.
- Spezifische Kategorie (Specific Category): Für Drohnenflüge mit mittlerem Risiko, die eine behördliche Genehmigung erfordern.
- Zertifizierte Kategorie (Certified Category): Für Drohnen mit hohem Risiko, ähnlich der bemannten Luftfahrt, z.B. für den Transport von Personen.
Unterkategorien der offenen Kategorie
Die offene Kategorie ist weiter in drei Unterkategorien unterteilt:
- A1: Flug nahe an unbeteiligten Personen, jedoch nicht über Menschenansammlungen. Kurzzeitiges Überfliegen einzelner Personen ist erlaubt, sollte aber vermieden werden.
- A2: Flug in sicherer Entfernung zu unbeteiligten Personen, mit einem Mindestabstand von 30 Metern. Bei aktiviertem Langsamflugmodus kann der Abstand auf 5 Meter reduziert werden.
- A3: Flug weit entfernt von Menschen, mit einem Mindestabstand von 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten.
Klassifizierung von Drohnen
Drohnen werden in verschiedene Risikoklassen (C0 bis C6) eingeteilt, basierend auf Gewicht, Bauform, Geschwindigkeit und Sicherheitsfunktionen. Diese Klassifizierung beeinflusst die Anforderungen an den Piloten:
- Drohnen unter 250 Gramm (C0): Zum Beispiel die DJI Mini 2. Diese dürfen in der Unterkategorie A1 betrieben werden, also nahe an Menschen. Ein Drohnenführerschein ist nicht erforderlich.
- Drohnen zwischen 250 Gramm und 25 Kilogramm (C1 bis C3): Zum Beispiel die DJI Mavic 2 Pro. Diese dürfen in der Unterkategorie A3 betrieben werden, also weit weg von Menschen, und erfordern einen EU-Kompetenznachweis (kleiner Drohnenführerschein) für die Unterkategorien A1/A3. Vorbereitung und Prüfung können online beim LBA durchgeführt werden.
- Drohnen über 500 Gramm bis unter 2 Kilogramm: Für diese Drohnen gilt bis zum 1. Januar 2023 eine Übergangsregelung. Mit zusätzlichem EU-Fernpiloten-Zeugnis (A2) dürfen sie bis auf 50 Meter an unbeteiligte Personen und über Wohngebiete fliegen.
Wichtige Hinweise
- Aktualität der Informationen: Die oben genannten Regelungen basieren auf dem Stand von 2025. Es ist ratsam, sich regelmäßig über aktuelle Entwicklungen zu informieren, da sich Gesetze und Verordnungen ändern können.
- Offizielle Quellen: Für detaillierte und aktuelle Informationen empfiehlt es sich, die Webseite des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) sowie der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) zu konsultieren.
Fazit
Für Fotografen, die Drohnen wie die DJI Mavic 2 Pro nutzen, sind folgende Punkte essenziell:
- Abschluss einer Drohnen-Haftpflichtversicherung.
- Registrierung beim LBA und Anbringung der e-ID an der Drohne.
- Erwerb des EU-Kompetenznachweises A1/A3 (kleiner Drohnenführerschein).
Durch die Einhaltung dieser Regelungen können Sie Ihre Drohne sicher und legal betreiben und beeindruckende Luftaufnahmen erstellen.